Stimmrecht

Das Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten steht allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern zu, die in der Gemeinde Rubigen wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Das Stimm- und Wahlrecht in den kommunalen Angelegenheiten erhält man, wenn man mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Rubigen wohnt.

Ausübung des Stimm- und Wahlrechts

Jede Person, die mit den Abstimmungs- oder Wahlunterlagen einen gültigen Stimmrechtsausweis erhalten hat, kann ihr Stimm- oder Wahlrecht ausüben. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangt werden.

Wahllokal

Am Abstimmungssonntag kann das Stimm- und Wahlmaterial von 10.00 - 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Rubigen persönlich abgegeben werden.

Politische Rechte

Umfassende Informationen zu den politischen Rechten finden Sie hier.

Infoflyer zu Abstimmungen in der Schweiz
Infoflyer zu Abstimmungen in der Schweiz
Zentrale Dienste

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

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